FAQ

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Halteverbot

Die Vorlaufzeit für die erfolgreiche Einrichtung von Halteverbotszonen ist von zwei entscheidenden Faktoren abhängig.

Zunächst ausschlaggebend ist die Bearbeitungszeit der jeweils zuständigen / anordnenden Behörde, welche uns die entsprechende Genehmigung erteilt. Je nach Bezirk oder Landkreis kann die Bearbeitungszeit zwischen wenigen Stunden und mehreren Wochen variieren. Bei Halteverbotszonen mit einer Gültigkeit von weniger als 30 Tagen, erhalten wir die entsprechenden Genehmigungen meistens innerhalb von maximal drei Bearbeitungstagen.

Hinzu kommt der zweite Faktor, welcher sich aus den gesetzlichen Vorlaufzeiten für die Rechtswirksamkeit von temporären Halteverbotszonen ergibt. Innerhalb Berlins sind hierbei drei volle Kalendertage anzusetzen. Manche Landkreise weichen hiervon ab und fordern eine Aufstellung bereits 96 Stunden vor Beginn der Gültigkeit.

Zusammenfassend kann man sagen, dass für die reguläre Halteverbotszone bis maximal 30 Tage Gültigkeitsdauer eine Vorlaufzeit innerhalb Berlins von ca. 2 Wochen wünschenswert ist.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben stellen wir die Halteverbotszeichen (VZ 293 StVO oder VZ 286 StVO) innerhalb Berlins mindestens am vierten Kalendertag vor Beginn der Gültigkeit.

Bei einem Beginn der Gültigkeit am Montag bedeutet dies eine Aufstellung der Halteverbotszone spätestens am Donnerstag der Vorwoche.
Sollten sich in der von Ihnen gebuchten Halteverbotszone zum Zeitpunkt der Gültigkeit noch Fahrzeuge befinden, können Sie diese durch die Polizei oder das Ordnungsamt in der Regel auf Kosten des Falschparkers umsetzen lassen.

Halten Sie hierfür unbedingt die von uns übermittelten Unterlagen in ausgedruckter Form bereit.
Je nach Container kann über das Halteverbot hinaus eine zusätzliche Verkehrssicherung vonnöten sein. Sollte der Container über eigene Warnmarkierung nach DIN verfügen, kann das Halteverbot ausreichend sein. Sollten Sie jedoch einen Container ohne entsprechende Markierung stellen wollen oder ggf. zusätzlich Material vor oder hinter dem Container zwischenlagern wollen, reicht gemäß aktueller Richtlinien (RSA 21) das Halteverbot nicht mehr aus und es ist eine Verkehrssicherung vonnöten.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie hierzu bei Bedarf gerne ausführlich.
Um die Beantragung möglichst unkompliziert und unbürokratisch abzuwickeln, bieten wir Ihnen grundsätzlich an, den gesamten Beantragungsprozess zu übernehmen.

Dies umfasst ggf. auch das Erstellen eines Verkehrszeichenplans sowie das folgliche Einreichen des Plans sowie der Antragsunterlagen.
Sollten Sie für den gleichen Zeitraum in einem räumlich eng zusammenhängenden Gebiet zwei Halteverbotszonen, z. B. für einen Umzug benötigen, bieten wir Ihnen ggf. preisgünstige Kombiangebote an. Kontaktieren SIe uns hierzu gerne direkt.
Aus logistischen sowie rechtlichen Gründen bieten wir die reine Vermietung von Beschilderung jeglicher Art an Selbstabholer aktuell nicht mehr an.

Die Kosten für von uns aufgestellte Verkehrszeichen unterscheiden sich jedoch kaum vom reinen Mietpreis.

Verkehrssicherung

Im Bereich der Verkehrssicherung stehen wir Ihnen grundsätzlich in allen Bereichen tatkräftig zur Seite.

Unsere Leistungen erstrecken sich sowohl auf den bürokratischen Teil (Beantragungen sämtlicher notwendiger Genehmigungen) sowie die folgende praktische Umsetzung.

Eine Übersicht zu unseren Hauptleistungen finden Sie hier.
Bei verkehrseinschränkenden Maßnahmen (z. B. Straßensperrungen) sind die Bearbeitungszeiten stark abhängig vom Ort der Sperrung und der daraus resultierenden zuständigen Behörde. In der Regel kann man in Berlin aktuell (Stand 03/2023) bei einfachen Straßensperrungen von einer Bearbeitungzeit von mindestens vier Wochen ausgehen, in Brandenburg kann diese Bearbeitungszeit ggf. unterschritten werden.

Zur Möglichkeit der Realisierung kurzfristiger Maßnahmen geben Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne nähere Auskunft (Kontakt).
Ihr Bauleiter hat Ihnen gegenüber gefordert, eine Straßensperrung einzurichten?

Um nun einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, senden Sie uns am besten direkt Ihre Daten, Informationen zu Art und Umfang Ihrer Sperrung (z. B. halbseitige Sperrung / Vollsperrung) und wenn vorhanden eine ggf. vom Bauleiter übermittelte Skizze zum genauen Sperrbereich.

Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot; sollte Ihnen dieses zusagen, beauftragen Sie uns einfach mit der Ausführung gemäß Angebot und wir übernehmen alles Weitere.
Unser Kerngebiet erstreckt sich auf die Bundeshauptstadt Berlin sowie das gesamte Land Brandenburg mit seinen 14 Landkreisen und den vier kreisfreien Städten.

Zusätzlich sind wir für Sie gerne in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen tätig.
Um die Beantragung möglichst unkompliziert und unbürokratisch abzuwickeln, bieten wir Ihnen grundsätzlich an, den gesamten Beantragungsprozess zu übernehmen.

Dies umfasst ggf. auch das Erstellen eines Verkehrszeichenplans sowie das folgliche Einreichen des Plans sowie der Antragsunterlagen.

Gegebenenfalls ist es bei privaten Kunden notwendig, die verkehrsrechtliche Anordnung auf die tatsächlich vor Ort tätige Firma ausstellen zu lassen. Hierzu übermitteln wir Ihnen nötigenfalls die entsprechenden Vollmachten.

Ihre Frage wurde nicht geklärt? Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen gerne:




    Kontaktdaten

    • Prenzlauer Promenade 74
      13089 Berlin